Auftragsverarbeitungsvertrag
Letzte Aktualisierung: August 2026
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die ZimaWork (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kundenunternehmens (Verantwortlicher) gemäß Artikel 28 der DSGVO durchführt.
Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen die über den Agenten erfassten Daten der Beschäftigten ausschließlich zum Zweck der Erbringung des Dienstes zur Überwachung und Analyse der Arbeitsaktivität während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags.
Pflichten des Auftragsverarbeiters
Die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten; die Vertraulichkeit gewährleisten; geeignete Sicherheitsmaßnahmen anwenden; den Verantwortlichen bei der Bearbeitung der Rechte der betroffenen Personen unterstützen; und die Daten nach Beendigung der Leistung löschen oder zurückgeben.
Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungskategorien und nimmt nur Unterauftragsverarbeiter in Anspruch, die ausreichende Garantien bieten, wobei er den Verantwortlichen über jede Änderung informiert.
Pflichten des Verantwortlichen
Die Belegschaft vorab über die Überwachung informieren, über eine gültige Rechtsgrundlage verfügen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Konfiguration des Dienstes beachten.
Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, Infrastruktur- und Speicheranbieter in der Europäischen Union sowie den Anbieter des Modells für künstliche Intelligenz in Anspruch zu nehmen, jeweils mit den von der DSGVO geforderten Garantien.