Nutzungsbedingungen
Letzte Aktualisierung: August 2026
Gegenstand
Diese Bedingungen regeln den Zugang zu und die Nutzung von ZimaWork, einem Dienst zur Kontrolle und Analyse der Arbeitsaktivitäten auf Computern, die Eigentum des Kundenunternehmens sind.
Zulässige Nutzung
Der Dienst darf ausschließlich auf Geräten installiert werden, die Eigentum des Kundenunternehmens sind und für die Arbeit bestimmt sind. Die Installation auf persönlichen Geräten der Beschäftigten ist ausdrücklich untersagt.
Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, seine Belegschaft vorab über das Bestehen und den Umfang der Überwachung gemäß den anwendbaren arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorschriften zu informieren. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kundenunternehmens.
Testzeitraum und Abrechnung
Jeder registrierte Beschäftigte verfügt über einen kostenlosen Testzeitraum von zwei Monaten, gerechnet ab seiner Registrierung. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Beschäftigte gemäß dem gebuchten Tarif abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt monatlich und pro aktivem Beschäftigten. Das Unternehmen kann Beschäftigte jederzeit archivieren und ihre Abrechnung einstellen.
Verfügbarkeit und Haftung
Der Anbieter ergreift angemessene Maßnahmen, um die Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Der Anbieter haftet nicht für die Nutzung der erhobenen Daten durch das Kundenunternehmen.
Beendigung
Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Nach Beendigung kann das Kundenunternehmen seine Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums exportieren; danach werden sie gelöscht.